Die AKG-Mitgliedschaft

Mitglieder der AKG sind Freie Architektinnen und Architekten mit überdurchschnittlicher
beruflicher Befähigung und Erfahrungen in der Planung von Krankenhausbauten und
Einrichtungen des Gesundheitswesens.
 
Beamtete und angestellte Architektinnen und Architekten gehören den AKG als außerordentliche Mitglieder an.
 
Als Mitglied bei den AKG dokumentieren Sie Ihre besondere fachliche Qualifikation im Bereich Architektur für Krankenhausbau und Gesundheitswesen. Als Teil des AKG-Netzwerkes sind Sie ein aktiver Dialogpartner für den Austausch mit Kollegen sowie Partnern aus dem Bereich der Medizin, des Krankenhausmanagements, der Medizintechnik, der Forschung und der Politik. Sie sind zu unseren Weiterbildungsveranstaltungen und Mitgliedertreffen im In- und Ausland eingeladen. Mit Ihrer Mitgliedschaft engagieren Sie sich für die Stärkung der Position der freien Architekten und wirken an der Qualitätssicherung sowie der Meinungsbildung in der Gesetzgebung mit.

Mitglied werden

Der AKG-Vorstand nimmt Aufnahmeanträge zur Prüfung gern entgegen.

Antragsformular

Satzung

Berufungsordnung

Beitragsordnung


Bitte richten Sie Ihre Anfrage an folgene Adresse:

Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen e.V. (AKG)
Vorstand
Nöldnerstraße 16
10317 Berlin
akg@akg-architekten.de

Bei Fragen zur Mitgliedschaft können Sie sich gerne auch telefonisch an uns wenden:
Unsere Geschäftsstelle ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr telefonisch zu erreichen.

Tel.: 030 / 2007 3663