AKG Förderpreis 2026

für Studierende und junge Architektinnen und Architekten


Thema:

 

Mein Krankenhaus schließt - was nun?

Medizinische Grundversorgung stärken

 

"Es gibt zwei Dinge in der Architektur: Menschlichkeit oder keine".

   Alvar Aalto

 

Die Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen e.V. (AKG) vergeben 
im Jahr 2026 zum zehnten Mal einen Förderpreis für Studierende und junge
Architektinnen und Architekten.

Der Strukturwandel der Krankenhauslandschaft wird aktuell als Teil der Gesund-
heitsreform kontrovers diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich in den
kommenden 10 bis 15 JAhren von den aktuell rund 1.740 Krankenhausstandorten
nur noch 1.000 - 1.200 Standorte verbleiben, also 500 - 800 Standorte schließen
oder sich neu erfinden müssen, suchen wir innovative und ungewöhnliche architek-
tonische Konzepte.

Egal, ob "Gesundheitskiosk", "Port-Zentrum" oder "MZEB" - Überlegungen zu Um-
nutzung, Nachnutzung und Ergänzung der Häuser, aber auch zu Neubauten sind
für die Grundversorgung und Prävention gefragt.

 


 

Auslobungstext       AKG-Förderpreis 2026

 

  Registrierung           bis 31. 12. 2025

 

Abgabe                    20. 02. 2026



1. Hintergrund


Der Strukturwandel der Krankenhauslandschaft wird derzeit als Teil bzw. Folge
der Gesundheitsreform intensiv diskutiert.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass in den nächsten
zehn Jahren ungefähr jede fünfte Klinik mit anderen zusammengelegt,umge-
staltet oder geschlossen werden muss.

Die Schließung dieser Einrichtungen als Akutkrankenhäuser hat erhebliche
Auswirkungen für deren Standorte, die Kommunen und die Bevölkerung.
Ohne schnelle Nachnutzung entsteht Leerstand. Besteht dieser Leerstand
über längere Zeit, droht der Verfall der Liegenschaft, was wiederum zu städte-
baulichen Problemen führen kann.

Die Kommune leidet unter wirtschaftlichen Einbußen, Arbeitsplätze gehen
verloren oder werden verlagert und dem Standort droht ein allgemeiner
Attraktivitätsverlust.

Für die Bevölkerung bedeutet dies unter Umständen längere Wege zur
medizinischen Versorgung, besonders in Notfällen. Das Sicherheitsgefühl
sinkt, soziale Spannungen können entstehen. Langfristig können
sich demografische Probleme und die medizinische Ungleichversorgung
zwischen Stadt und Land verstärken.

Um dem entgegenzuwirken, sind neue Versorgungsmodelle und durchdachte
Nachnutzungskonzepte dringend erforderlich.

Als Architektinnen und Architekten sind wir aufgerufen, konstruktive und
kreative Konzepte zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung zu entwickeln
– sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Besonders
wichtig ist es, die Versorgungangebote an den Bedarfen der Menschen
vor Ort auszurichten.

Neben der medizinischen Versorgung sind auch weitere Dimensionen der
Unterstützung wichtig, wie beispielsweise Maßnahmen der Prävention,
Aktivitäten zur Bewältigung des Alltags einschließlich Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit oder auch Unterstützung beim Zurechtfinden in der
Bürokratie des Gesundheitswesens.



2. Aufgabenstellung

Mein Krankenhaus schließt – was nun?
Medizinische Grundversorgung stärken

Gesucht werden Ideen für die Umnutzung leerstehender Krankenhausgebäude
als wohnortnahe Einrichtungen der Prävention, Behandlung und
Nachsorge. Da diese künftig nicht mehr den komplexen Anforderungen
einer Akutversorgung genügen müssen, entfallen zahlreiche funktionale
und hygienische Vorgaben.

Dies eröffnet die Chance, ein offenes Haus der Gesundheit unter aktuellen
architektonisch-räumlichen Gesichtspunkten innerhalb der Bestandsstrukturen,
oder nach teilweisem oder vollständigem Rückbau und
kompakter Neuerrichtung an gleicher oder anderer Stelle neu zu denken.
Auch das Planen einer Mikro-Unit, wie z.B. eines Gesundheitskiosks,
ist möglich.



3. Möglichkeiten

Zunächst ist der Bedarf am gewählten Standort zu analysieren.
Überlegen Sie anhand Ihrer Recherche, welches Angebot aus Ihrer Sicht
am sinnvollsten und wirksamsten ist.

Notieren Sie, was im konkreten Fall z.B. für die Nach- oder Teilnutzung
eines bestehenden Gebäudes, mit z.B.

- Patientenorientiertem Zentrum für Primär- und Langzeitversorgung
   (z. B. Port-Modelle oder andere niedergelassene Versorgungsmodelle)
- Krankenhaus Level 1i – ambulante Versorgungsstrukturen mit stationären
   Elementen
- Gesundheitshaus mit Fokus auf Ältere sowie Menschen mit Demenz
   und anderen kognitiven Einschränkungen als geriatrisches Zentrum,
   mit z.B. Seniorenwohnen, Tagespflege, Begegnungsräumen und
   Teilhabeangeboten

spricht, oder z.B. für ein anderes Ersatzangebote zur wohnortnahen Versorgung,
wie z.B. einem Gesundheitskiosk, evtl. auch an einem anderen
Standort.

Ihr Vorschlag kann aus einem oder mehreren, auch hier nicht genannten
Modulen bestehen.

Für alle Module gelten folgende Hinweise:

   - Klare Organisationsstruktur zur einfachen Orientierung und intuitiven
      Wegeführung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, zentrale
      Anlauf- und Informationsstelle
   - Außenbezüge zu Freiflächen oder Lichthöfen
   - Aufenthalts- und Wartezonen mit hoher Aufenthaltsqualität
   - Baulicher Hitzeschutz
   - Barrierefreiheit
   - Berücksichtigung kultureller Vielfalt
   - Nachhaltigkeit und ökologische Qualitäten z.B. durch energetisch-
      bauliche Maßnahmen (Gebäudehülle, Energieversorgung)



4. Schlussbemerkungen


Leerstehende Klinikgebäude sind nicht nur Ärgernis, sondern können zu
innovativen Orten der wohnortnahen Gesundheitsversorgung, Prävention
und Begegnung werden – wenn wir den Wandel kreativ gestalten.

Der AKG-Förderpreis 2026 lädt Sie ein, mutige, visionäre Konzepte zu entwickeln,
die medizinische Versorgung neu zu denken und architektonisch überzeugend umzusetzen.

Zeigen Sie, was Architektur zur Lösung von Problemstellungen beitragen kann, indem
sie Identität stiftet, Lebensqualität sichert und Gesundheitsversorgung stärkt.

Ob Transformation, Teilnutzung oder kompakter Neubau – gesucht sind durchdachte
Lösungen für reale Herausforderungen. Nutzen Sie Ihre gestalterische Kraft und
reichen Sie Ihre Idee für das „Haus der Gesundheit von morgen“ ein!



5. Termine


Veröffentlichung                     Auslobung II. Quartal 2025

Registrierung                          bis 31. 12. 2025
                                                  (per Mail an akg@akg-architekten.de
                                                  oder postalisch)

Schriftliche Rückfragen an   Architekten für Krankenhausbau
                                                  und Gesundheitswesen e.V. (AKG)
                                                  AKG-Geschäftsstelle
                                                  Nöldnerstraße 16,
                                                  10317 Berlin
                                                  akg@akg-architekten.de

Abgabetermin                         bis einschließlich Freitag, den 20. 02. 2026
                                                  in die AKG-Geschäftsstelle in Berlin
                                                  (Datum des Poststempels) an
                                                  Architekten für Krankenhausbau
                                                  und Gesundheitswesen e.V. (AKG) -
                                                  AKG-Geschäftsstelle -
                                                  Nöldnerstraße 16,
                                                  10317 Berlin

Tagung des Preisgerichts      Freitag, den 27. 03. 2026 an der TU Berlin

Preisverleihung                       im Sommer /Herbst 2026

Eventuell erforderliche Terminänderungen werden im Internet auf der
AKG-Website www.akg-architekten.de bekannt gegeben.



6. Teilnahme

   A. Zur Teilnahme werden Studierende und Absolventinnen und Absolventen
       der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur aller
       deutschsprachigen Ausbildungsstätten zugelassen

   B. Hochschul-/Universitätsabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegend

   C. Lehrpersonen sind nicht zugelassen

   D. Je Teilnehmendem bzw. je Teilnehmergruppe darf nur eine Arbeit
        eingereicht werden

Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb ist weiterhin die termingerechte
Abgabe und Leistungserfüllung sowie die Überweisung einer Schutzgebühr in
Höhe von 50,00 € auf das Konto des AKG e.V. bei der Commerzbank Berlin:

      Empfänger: AKG e.V.
      IBAN: DE77 1008 0000 0993 7444 00
      BIC: DRESDEFF100

unter Angabe des Stichwortes „AKG-Förderpreis 2026“ sowie unbedingt
des Namens und der Adresse.



7. Unterlagen


Einzureichen sind:

• maximal zwei DIN-A1-Blätter, die aussagefähige Renderings und
   Zeichnungen mit Erläuterungen beinhalten
   (AUSGEDRUCKT + DIGITAL)

• Darüber hinaus weiterführende Angaben zur Beurteilung des Projektes
   können auf maximal drei separaten DIN-A4-Blättern eingereicht
   werden (Nutzung Vorder- und Rückseite möglich / AUSGEDRUCKT +
   DIGITAL)

• Alle auf den Plänen gezeigte Fotos, Zeichnungen, Erläuterungen,
   ggfs. perspektivische Darstellungen und die DIN-A1-Blätter sind außerdem
   elektronisch einzureichen.

Modelle werden nicht zugelassen.

Die Arbeiten dürfen keine Hinweise auf die Identität, der am Wettbewerb
Teilnehmenden, geben. Namen und Adressen dürfen nicht erkennbar sein.

Die Arbeiten müssen rechts oben mit einer selbst zu wählenden 6- stelligen
Kennzahl (10 mm hoch) bezeichnet werden.

Den Arbeiten muss ein verschlossener, undurchsichtiger, nur mit der gleichen
Kennzahl beschrifteter Umschlag beigelegt werden, der die Verfassererklärung
mit der Angabe der Adresse und einer Mobilfunknummer, des Geburtsdatums
und der Ausbildungsstelle enthält. Bei Teilnehmergruppen sind alle Personen zu
benennen.

Alle Unterlagen sind bis einschließlich 20. 02. 2026 (Datum des Poststempels)
an die AKG-Geschäftsstelle zu senden.

Für Beschädigung oder Verlust der eingesandten Arbeiten wird keine Haftung
übernommen. Die Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Anforderung unfrei,
aufbewahrt werden sie bis zum 31. 12. 2026.



8. Beurteilungskriterien

Städtebauliches Konzept
     • Standortbezug des Entwurfs
     • Erschließung
     • Raumzuordnungsgliederung

Architektonisches Konzept
     • angemessene Umsetzung der zentralen Entwurfsidee
     • Adressbildung, Gestaltung und Zugänglichkeit
     • Funktionalität des Entwurfskonzeptes
     • innovative Elemente

Konstruktion und Technik
     • bauliche und technische Machbarkeit
     • Angemessenheit des konstruktiven Ansatzes



9. Preisgericht


Die Sitzung des Preisgerichts findet am Freitag, den 27. 03. 2026 an der
TU Berlin statt und ist nicht öffentlich.

Die Preisgerichts-Jury wird aus 5 Personen zusammengesetzt.
Die finale Besetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens Dezember
2025) bekanntgegeben.

Die Entscheidung des Preisgerichts ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Den Teilnehmenden wird das Protokoll der Preisgerichtssitzung zugesandt. Alle
Arbeiten werden ausgestellt.



10. Preisgelder

Der Förderpreis ist mit insgesamt 6.000,00 € dotiert und wird an die
geistigen Urheberinnen und Urheber der ausgezeichneten Ideenvorschläge
vergeben.

Verteilung des Preisgeldes:

1. Preis 2.000,00 €
2. Preis 1.500,00 €
3. Preis 1.000,00 €
drei Anerkennungen á 500,00 €

Das Preisgericht behält sich vor, die Reihenfolgen und Anzahl der Preise
und Anerkennungen sowie die Höhe der Einzelbeträge im Rahmen des
Gesamt-Preisgeldes zu verändern.

Die prämierten Arbeiten werden im Rahmen einer festlichen Veranstaltung
ausgezeichnet und erfahren eine ausführliche Publikation auf der AKG-Webseite.


Eventuell erforderliche Terminänderungen bzw. weitere Informationen zum
AKF-Förderpreis 2026 werden durch die AKG-Geschäftsstelle veröffentlicht
und im Internet auf der AKG-Website bekannt gegeben.

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen die AKG-Geschäftsstelle gerne
zur Verfügung.



Berlin, Juni 2025